WICHTIG: Elterngeld. So bekommt ihr den vollen Satz
Freitag, den 25. Januar 2008Liebe Eltern,
Wenn ihr Elterngeld bezieht und irgendwann wieder in euren Job einsteigt, achtet darauf, dass das Einstiegsdatum mit dem Geburtstag eures Kindes übereinstimmt. Beispiel: Ist euer Kind an einem 12. geboren und ihr beginnt 9 Monate später wieder mit dem Arbeiten, allerdings am 1. des Monats, so wie es oft üblich ist, passiert Folgendes: ihr bekommt für den letzten Monat , also vom 12. bis zum 1. (18 oder 19 Tage), kein Geld mehr, denn diese Zeit wird nicht anteilig berechnet.
Deshalb: Achtet darauf, dass ihr den Monat voll macht (am 12. geboren, am 12. anfangen)! Die von der Elterngeldstelle beraten einen in dieser Frage nicht, weil sie es in den meisten Fällen auch nicht wissen.